Montag, 21. Januar 2008

Alt, allein, krank, hilflos und ohne Menschenwürde.....

Was in der Öffentlichkeit verschwiegen wird:

Gerne werden alte, hilflose und kranke Menschen ohne Angehörige für Krankenpflegeprüfungen "verwendet". Ja, Sie lesen richtig "verwendet" - anders kann man die Verhältnisse nicht ausdrücken.

Betroffene Personen werden gewaschen, ihre Intimzone gereinigt und ihre Windeln gewechselt - von einem oft fremden Prüfling - im Beisein von wildfremden PrüferInnen (in der Regel 2-3 Personen) - ohne dass sie selbst in diese Prozedur einwilligen konnten.

Wer sich nicht mehr äußern kann ist dem System ausgeliefert, denn niemand überprüft, ob tatsächlich eine Patienteneinwilligung vorliegt:
Sofern diese Kranken sich selbst nicht mehr äußern können, d.h. darüber Bericht erstatten können, was mit ihnen geschieht, ist davon auszugehen, dass nicht einmal von den Patienten bevollmächtigte Angehörige oder von der Justiz bestellte Bevollmächtigte von dieser menschenunwürdigen Behandlung erfahren.......

Kranke werden zur "Sache":
Was die betroffenen Personen denken, fühlen und erleben interessiert niemanden. Noch schlimmer: Der Prüfling wird in dieser Situation unter dem Label "Kontakt zum Patienten" geprüft. Seine Leistung, seine Art wie er mit diesem armen Menschen "kommuniziert" wird unter diesen Bedingungen bewertet und fließt in die Gesamtbeurteilung mit ein.

Was sagen die Prüfungsvorschriften dazu?
Diese verlangen, dass die Patienten einwilligen. Die Krankenpflegeausbildungsinstitutionen betrachten dabei die Einwilligung eines Bevollmächtigten als "Patienteneinwilligung".........und es gibt offenbar niemand, der dafür sorgt, dass die Bestimmungen eingehalten werden oder prüft ob die Patienteneinwilligung durch einen Bevollmächtigten ersetzt werden kann bzw. darf.

Mit der "Patientenverfügung" rechtzeitig vorsorgen:
Wer hier Vorsorge treffen möchte, sollte in seiner Patientenverfügung darauf hinweisen, dass er für Prüfungssituationen im Falle der Nichtansprechbarkeit nicht zur Verfügung steht und dass auch kein Bevollmächtigter diese Einwilligung ersetzen darf.

1 Kommentare: Ralf hat gesagt…

Hiweise zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, menschenwürdige Pflege und mehr findet man auf den Seiten der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland, die ich nur empfehlen kann !
Dokumente und Texte zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
20. Februar 2008 09:06

Lieber Ralf, vielen Dank für Deinen Hinweis !

Sonntag, 20. Januar 2008

Aufgabenverlagerungen und ihre Gefahren: Vom Krankenhaus in die Arztpraxis

Um Kosten einzusparen wird zunehmend die Verlagerung kleiner invasiver Eingriffe in ambulante Zentren und Arztpraxen gefordert:

Hier steckt eine Doppelmoral, wenn man die „Mindestmengenforderungen“ für operative Eingriffe betrachtet:
Die Mindestmengenregelung = Mindestmenge an durchgeführten operativen oder invasiven Eingriffen als Qualitätsmerkmal ist oberflächlich und unzuverlässig. Sowohl zu geringe Erfahrung, als auch zuviel Routine kann zu Kunstfehlern führen. Hier wäre sinnvoller auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards zu achten.

Ambulante Eingriffe in Arztpraxen - Nachteile und Vorteile?
So genannte minimal invasive Eingriffe werden zunehmend in einzelnen Arztpraxen durchgeführt. Dies kann (siehe www.aerzte-pfusch.de), allerdings auch zu sehr gefährlichen Auswirkungen für die Patienten führen. Insbesondere deshalb, weil für viele Eingriffe bis heute noch keine Qualitäts- oder Ausbildungsstandards definiert wurden. Risikopatienten und chronisch Kranke sind auch hier stärker belastet und gefährdet.

Wo liegen die Vorteile? Für niedergelassene Ärzte stellen diese Eingriffe eine neue Verdienstmöglichkeit - angesichts ständiger Kürzungen in anderen Bereichen dar. Manche Arztpraxis ist auf diese Einkünfte angewiesen um zu überleben. Auch für Patienten kann es vorteilhaft sein - sofern sie nicht einer Risikogruppe angehören - nicht ein weiter entfernt liegendes Krankenhaus zur Untersuchung aufsuchen zu müssen. Außerdem besteht unter Umständen bereits ein gutes Vertrauensverhältnis zum Arzt und seinem Personal, so dass für ängstliche Patienten die Hemmschwelle für eine notwendige Untersuchung geringer ist.

Wo liegen die Nachteile?

Beispiel endoskopische Eingriffe (Gastroskopie, Koloskopie, Bronchoskopie etc.)
  1. Es gibt hierfür keine Ausbildungskriterien, d.h. es ist den Ärzten und ihrem eigenen Verantwortungsbewusstsein überlassen, ob sie sich den Umgang mit dem Endoskop selbst beibringen, einen Kurs besuchen oder in Begleitung eines Kollegen im Sinne des „Learning by doing“ die notwendigen Kenntnisse aneignen. Sie sehen: es kann – ohne dass Sie es wissen – passieren, dass Sie zum Experimentierobjekt mit entsprechenden Risiken werden.
  2. Es gibt auch keine Qualitätsstandards bezüglich der notwendigen Hygiene für die eingesetzten Geräte. Gute Reinigungsgeräte sind sehr teuer und für einzelne Arztpraxen daher oft nicht erschwinglich.
  3. Es gibt keine Qualitätsstandards, in welcher Form, mit welcher Narkose, Teilnarkose und ähnlichen Methoden die Untersuchung durchgeführt wird.
  4. Es gibt ebenso keine Qualiätsstandards dafür, wie Patienten nach einem solchen Eingriff beaufsichtigt werden.
  5. Das Risiko steigt wenn bei einem endoskopischen Eingriff Gewebeproben entnommen werden müssen. Hier kann es zu Nachblutungen kommen, die lebensgefährlich werden können.
Studien belegen, dass in Krankenhäusern höhere Qualitäts- und Hygienestandards herrschen, als in manchen Arztpraxen. Ein wichtiger Grund liegt in der größeren Erfahrung von Krankenhausärzten, da hier häufiger minimal invasive Untersuchungen und Eingriffe vorgenommen werden. Weiter sind auch die hygienischen Voraussetzungen dort besser. (Ausstattung, Reinigungsgeräte, speziell ausgebildetes Assistenzpersonal etc.) Hier dürfte auch die Kostenfrage eine große Rolle spielen.

Hier kann man Patienten raten:
Informieren Sie sich vor dem Eingriff über die Ausbildung des Arztes, seine Erfahrungen und welche Maßnahmen bei Notfällen vorgesehen sind. Oft besteht bei auftretenden Schwierigkeiten eine große Hemmschwelle, die Patienten ins Krankenhaus zu überweisen.

Für den Fall, dass Sie einer Risikogruppe zuzurechnen sind:
Überlegen Sie, ob der Eingriff in einer Klinik nicht sicherer ist, da bei Komplikationen notwendige Maßnahmen vor Ort ergriffen werden können und keine wertvolle Zeit verloren geht.

Donnerstag, 17. Januar 2008

Fallpauschalensystem und seine Nachteile:

Was ist eine Fallpauschale? Von der Tagespauschale zur Fallpauschale
Früher wurden die tatsächlichen Liegezeiten der Patienten in der Krankenhausabrechnung angesetzt, mit dem Ergebnis, dass pro Tag bestimmte Pauschalen an das Krankenhaus bezahlt wurden. In manchen Fällen führte dies dazu, dass Patienten länger als notwendig im Krankenhaus waren.

Mit dem Ziel, dass nur noch Leistungen bezahlt werden sollen, die auch erbracht wurden und Behandlungen möglichst effizient erfolgen sollten, wurden sog. Fallpauschalen eingeführt. Diese Fallpauschalen hängen von den gestellten Diagnosen ab. Problem ist hier, dass insbesondere Menschen mit mehreren Grunderkrankungen und chronisch Kranke nicht ausreichend berücksichtigt werden. Außerdem beschneiden Fallpauschalen die Möglichkeiten einer an den einzelnen Patienten angepassten Behandlung mit Folgen:

Die Verweildauern für chronisch Kranke und Patienten mit schlechter Konstitution ist oft zu kurz. Sie werden - aufgrund der Pauschalierung - ohne Rücksicht auf ihren Zustand entlassen => Belastung für häusliches Umfeld => Verantwortung und Kosten werden in die hausärztlichen Praxen verschoben.

•Die medizinische Qualität leidet unter dem stark gestiegenen Kostendruck, da sich der Arbeitsanfall für die Mitarbeiter kontinuierlich erhöht. Daraus entstehen zusätzliche Risiken.

•Zu frühe Entlassungen führen oft zu Wiederaufnahmen = eine direkte Folge des Fallpauschalensystems.

•Der betriebswirtschaftliche Druck auf die Kliniken ist enorm hoch. Die physische und psychische Belastung des Krankenhauspersonals hat sich drastisch erhöht.



Betriebswirtschaftlich orientiertes ärztliches und pflegerisches Handeln bedeutet nicht gleichzeitig medizinische Qualität. Trotz oder eher wegen vermehrter betriebswirtschaftlicher Orientierung sind bisher keine Kosteneinsparungseffekte im Gesundheitswesen feststellbar!! Unter den Qualitätseinbußen allerdings leiden viele Patienten seit längerem.

Freitag, 11. Januar 2008

Kostensteigerungen und Qualitätsverluste dank Fehlentscheidungen

Ärztliche Zulassungsbeschränkungen ohne Rücksicht auf chronisch Kranke
(SGB V, § 2a)

Das neue Jahr bringt so manche "Neuerung" mit sich. Heute stelle ich Ihnen ein Beispiel vor, wie die reformierte Gesetzgebung und Fehlentscheidungen von sog. Zulassungsgremien der Kassenärztlichen Vereinigung zu weiteren Kostensteigerungen im Gesundheitswesen führen können:

In den vergangenen Jahren wurde das Gesundheitswesen zwar drastisch teuerer, die Versorgung für Patienten hingegen zunehmend schlechter. Viele Regelungen werden auf dem Rücken der Patienten ausgetragen und etliche Entscheidungen sind unüberlegt, stützen eine bestimmte Lobby und produzieren nur Kosten.

Zu diesem Thema möchte ich Ihnen darüber berichten, wie die Zulassungsausschüsse - in diesem Fall in NRW - chronisch Kranke schikanieren, den Verwaltungsaufwand der Ärzte erhöhen, voraussichtlich die Anzahl der stationären Einweisungen steigern und in der Gesamtsumme die Kosten unseres Gesundheitssystems in die Höhe treiben.

Ein Fall - und dennoch ein Fall, der für viele andere steht.....:

Da es zu wenig Lungenfachärzte gibt, hat der Chefarzt in einem Krankenhaus kommunaler Trägerschaft seit vielen Jahren eine Zulassung, als Lungenfacharzt tätig zu sein. Seit Jahresanfang hat nun der zuständige Zulassungsausschuß die Praxistätigkeit beschränkt, so dass keine Medikamentenverschreibungen und Verordnungen für eine ambulante Bronchoskopie, sowie stationäre Behandlung mehr veranlasst werden dürfen. Seit vielen Jahren hat dieser Arzt einen festen Patientenstamm, ist engagiert, sehr beliebt und für seine Patienten über das normale Maß hinaus ansprechbar.

Viele seiner Patienten sind schwer und chronisch lungenkrank. Einen Patienten nehme ich hier als Beispiel, da hier die Absurdität der Entscheidung des Zulassungsausschusses obsolet wird:

Herr Muster, chronisch krank (Asthma bronchiale mit COPD-Anteilen, Schweregrad 3, regelmässig wiederkehrende Infektexazerbationen, häufige Krankenhausaufenthalte (rund 15mal in einem Zeitraum von 3 Jahren, durchschnittliche Aufenthaltsdauer: 14 Tage).

Seine Bronchien füllen sich innerhalb weniger Wochen mit sehr zähem Sekret, trotz zahlreicher verschiedentlicher Therapieversuche. Das zähe Sekret hat die Eigenschaft sich nach und nach mit Bakterien zu besiedeln, so dass sich die Bronchien in einem ständigen Entzündungszustand befinden. Dies führt dann wiederum zur Verstärkung der Asthma- und Atembeschwerden und drastischer Verringerung der körperlichen Leistungsfähigkeit verbunden mit Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zu schweren Anfällen. Medikamentös ist der Patient austherapiert.

Einzige Hilfe bekommt der Patient über regelmässige "therapeutische" Bronchoskopien. Dabei wird das festsitzende Sekret abgesaugt und damit quasi der Nährboden für Bakterien entfernt. Ist die in der Regel immer vorhandene bakterielle Besiedelung kritisch, wird eine Antibiotikabehandlung eingeleitet. Mit diesen Maßnahmen konnten Krankenhausaufenthalte, schwere Anfälle und die Arbeitsunfähigkeitszeiten deutlich reduziert werden.

Seit Anfang diesen Jahres hat nun der Zulassungsausschuß der Krankenkassen folgende Änderungen vorgenommen:

Die Vollmachten des Lungenfacharztes wurden eingeschränkt, d.h. er darf zwar weiter im Krankenhaus eine Facharztpraxis betreiben (eben weil zu wenige Lungenfachärzte für die Versorgung zur Verfügung stehen) , allerdings darf er keine Rezepte mehr ausstellen und seine Patienten nicht mehr zur Bronchoskopie ins eigene Krankenhaus überweisen. Er darf nun nur noch Patienten übernehmen, wenn diese zuvor von einem Kollegen untersucht und dann direkt zu ihm wieder überwiesen werden, was ja automatisch passiert, da alle Kollegen auch schon vorher überlastet waren......

Zielsetzung dieser Maßnahmen ist - soweit bekannt -, die Reduzierung der ambulant durchführbaren minimal-invasiven Eingriffe in Krankenhäusern und die Sicherung der Einkunftsquellen für niedergelassene Fachärzte! Obwohl es für diesen Bereich kaum Qualitätsstandards gibt und quasi Ärzte ohne gesonderte Fortbildungen minimal-invasive Eingriffe vornehmen dürfen, haben in Zeiten der Kostenstreichungen für Privatpraxen, niedergelassene Ärzte diese "Verdienstmöglichkeit" entdeckt und zunehmend ausgebaut.

Zu diesem Thema findet man dann auch - gerade von Patientenvertretungen (im Internet berichtet) - immer wieder Zwischenfälle, welche im Krankenhaus hätten vermieden werden können oder weniger tragisch geendet wären.

Denn sobald Magen-, Darm- und Lungenspiegelungen bei Risikopatienten durchgeführt werden, kann es schwierig werden. Bei manchen Patienten weiß man vor einer Untersuchung noch nicht, dass man es ggf. mit einem Risikopatienten zu tun hat.
Da bei diesen Eingriffen gerne Sedativa verwendet werden bzw. teilweise auch verwendet werden müssen, besteht neben den Risiken einer begleitenden Gewebsentnahme (Nachblutungen u.ä.) auch das Risiko von Atem-, Herz- und Kreislaufproblemen. Im Falle einer ambulanten Spiegelung können diese Patienten ohne Probleme stationär aufgenommen und beaufsichtigt werden. Bei Eingriffen in Privatpraxen kann die Nachsorge medizinisch nur eingeschränkt stattfinden. Bei instabilen Patienten besteht die Gefahr, dass eine Überweisung ins Krankenhaus aus Imagegründen vermieden wird.

Herr Muster ist als Asthmatiker bei einer Bronchoskopie immer auch eine Risikopatient. So gibt es Kliniken, welche bei Herrn Muster aufgrund seiner Asthmaerkrankung eine Bronchoskopie mit Hinweis auf die Risiken verweigerten !

Herr Muster ist nicht der einzige Betroffene, sondern die Sachlage trifft quasi alle chronischen Atemwegserkrankten, welche in regelmässiger ärztlicher und stationärer Behandlung sind.

  1. Es gibt generell zu wenig Lungenfachärzte ==> lange Wartezeiten für einen Termin.
  2. Es gibt zu wenige Praxen, welche ambulante Bronchoskopien durchführen
  3. Neuregelung führt nun dazu, dass 2 Lungenfachärzte aufgesucht werden müssen, wenn Herr Muster bei seinem Lungenfacharzt bleiben möchte.
  4. Wenn bei Herrn Muster eine Bronchoskopie angezeigt ist, muss nun - ob sinnvoll oder nicht - eine Untersuchung beim Facharztkollegen stattfinden, d.h. die Arztkosten werden in die Höhe getrieben.

Das bedeutet für Herrn Muster:
Die Situation, dass sich die Atemwege zusetzen entwickelt sich zwar allmählich, ist aber weder vorhersehbar, noch irgendwie in Wochen "berechenbar". Also entsteht die Situation akut.
Nun ist er gezwungen, einen Termin bei einem Facharzkollegen seines Lungenfacharztes zu vereinbaren, dort - mit seinen Beschwerden - stundenlang ins Wartezimmer zu sitzen - um sich dort untersuchen zu lassen, dann von dort eine Überweisung zu seinem bisherigen Lungenfacharzt zu bekommen, bzw. eine Überweisung für eine Bronchoskopie.

D.h. all diese Abläufe dauern zusätzlich Zeit (Arbeitsausfall bei Herrn Muster) und verursachen zusätzliche Kosten.

Die Folge ist:
Von der Ärztevereinigung verordnetes Ärztehopping führt für chronisch Kranke zu gehäuften stationären Aufenthalten und Behandlungsmehrkosten:

Die zweite und wahrscheinlichere Variante ist die, dass Herr Muster, weil er die Anstrengungen des ihm indirekt "verordneten" Ärztehoppings nicht mehr bewältigt, sich vom Hausarzt gleich stationär einweisen lassen muss, mit dem Ergebnis, dass eine ambulante Behandlung in einen stationären Aufenthalt umgewandelt wird, verbunden mit entsprechend höheren Kosten.

FAZIT:
Den chronisch Kranken wird ohne Rücksicht auf ihre Situation höhere Belastungen auferlegt. Sie müssen nun einen ihnen völlig fremden Facharztkollegen aufsuchen, dieser "darf" dann an den bisherigen Lungenfacharzt zur Weiterbehandlung überweisen. Werden ambulante Eingriffe oder stationäre Aufenthalte notwendig, wird es für die chronisch Kranken ebenfalls umständlicher. Da der bisherige Lungenfacharzt keine Medikamentenverschreibungen vornehmen darf, muss hierfür wieder der andere Facharztkollege aufgesucht werden........

Dabei ist im SGB vorgesehen, dass chronisch Kranke angeblich einen besonderen Schutz erfahren sollen:

SGB V § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen: Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.