Elektronischen Gesundheitskarte - der ungeschützte Patient
"Viele Patienten-, Berufs- und Fachverbände, auch die Bundesärztekammer äußern wiederholt Bedenken wegen der ungeklärten Sicherheit. Sie sprechen sich für freiwillige Anwendung und eine andere Daten-Erfassung mit übersichtlicher Kontrolle durch die PatientInnen aus. Wir empfehlen auch Ihnen, auf die Nutzung der Elektronischen Gesundheitskarte nach Möglichkeit zu verzichten. In vielen Praxen werden Sie mit Ihren Bedenken auf Zustimmung stoßen, wenn Sie ausschließlich von der Pflichtverwendung Gebrauch machen wollen" ... Zum Flyer
"Viele Patienten-, Berufs- und Fachverbände, auch die Bundesärztekammer äußern wiederholt Bedenken wegen der ungeklärten Sicherheit. Sie sprechen sich für freiwillige Anwendung und eine andere Daten-Erfassung mit übersichtlicher Kontrolle durch die PatientInnen aus. Wir empfehlen auch Ihnen, auf die Nutzung der Elektronischen Gesundheitskarte nach Möglichkeit zu verzichten. In vielen Praxen werden Sie mit Ihren Bedenken auf Zustimmung stoßen, wenn Sie ausschließlich von der Pflichtverwendung Gebrauch machen wollen" ... Zum Flyer
2 Kommentare:
Bei aller berichtigen Kritik an dem Irrsinnsprojekt sollte die Kritik auch inhaltlich richtig sein. Im Flyer wird behauptet, 2 Mio Beschäftigte hätten Zugriff. Das stimmt - aber nur wenn gleichzeitig der Patient seine Karte gesteckt und freigegeben hat!
Angesichts der ständigen Datenschutzverletzungen in Ämtern und Behörden sind die Bedenken des BDP sogar noch sehr sparsam.
Man braucht sich dazu nur die aktuellen Nachrichten der vergangenen Monate vor Augen führen:
Kontendaten von Kunden, Kundendaten der Telekom, Interne Datenschutzverletzungen bei der Telekom, unzulässige Aktenweitergaben in Gerichtsverfahren,Verletzungen der Privatsphäre über das www etc. etc. etc.(siehe auch:Privatsphäre: Was darf das Jugendamt und was nicht?)
Gerade für den Bereich der Psychotherapie, welche bislang mit Chiffren zum Schutze ihres Klientels gearbeitet hat muss das Klientel darauf vertrauen können , dass stigmatisierende "psychische Diagnosen" nicht publik werden. Eine Gesundheitskarte gefährdet diesen Schutz.
Dank des Protestes der Psychotherapeuten werden "Zwischenberichte" an Hausärzte nicht mehr von den Psychotherapeuten verlangt. Denn dies war ein Schritt in die mit der Gesundheitskarte angestrebte Richtung, dass der Datenschutz (welcher hier ja auch unter den § 203 StGB fällt) durch organisatorische Maßnahmen des Gesundheitswesens ausgehebelt werden sollte.
Damit kollidieren die beruflichen Verpflichtungen von Psychotherapeuten und Ärzten und ihrer besonderen Schweigepflicht massiv mit dem ständig aufweichenden Datenschutz.
England ist hierfür ein schönes Beispiel.. Die Technik machts möglich.
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