Montag, 21. Januar 2008

Alt, allein, krank, hilflos und ohne Menschenwürde.....

Was in der Öffentlichkeit verschwiegen wird:

Gerne werden alte, hilflose und kranke Menschen ohne Angehörige für Krankenpflegeprüfungen "verwendet". Ja, Sie lesen richtig "verwendet" - anders kann man die Verhältnisse nicht ausdrücken.

Betroffene Personen werden gewaschen, ihre Intimzone gereinigt und ihre Windeln gewechselt - von einem oft fremden Prüfling - im Beisein von wildfremden PrüferInnen (in der Regel 2-3 Personen) - ohne dass sie selbst in diese Prozedur einwilligen konnten.

Wer sich nicht mehr äußern kann ist dem System ausgeliefert, denn niemand überprüft, ob tatsächlich eine Patienteneinwilligung vorliegt:
Sofern diese Kranken sich selbst nicht mehr äußern können, d.h. darüber Bericht erstatten können, was mit ihnen geschieht, ist davon auszugehen, dass nicht einmal von den Patienten bevollmächtigte Angehörige oder von der Justiz bestellte Bevollmächtigte von dieser menschenunwürdigen Behandlung erfahren.......

Kranke werden zur "Sache":
Was die betroffenen Personen denken, fühlen und erleben interessiert niemanden. Noch schlimmer: Der Prüfling wird in dieser Situation unter dem Label "Kontakt zum Patienten" geprüft. Seine Leistung, seine Art wie er mit diesem armen Menschen "kommuniziert" wird unter diesen Bedingungen bewertet und fließt in die Gesamtbeurteilung mit ein.

Was sagen die Prüfungsvorschriften dazu?
Diese verlangen, dass die Patienten einwilligen. Die Krankenpflegeausbildungsinstitutionen betrachten dabei die Einwilligung eines Bevollmächtigten als "Patienteneinwilligung".........und es gibt offenbar niemand, der dafür sorgt, dass die Bestimmungen eingehalten werden oder prüft ob die Patienteneinwilligung durch einen Bevollmächtigten ersetzt werden kann bzw. darf.

Mit der "Patientenverfügung" rechtzeitig vorsorgen:
Wer hier Vorsorge treffen möchte, sollte in seiner Patientenverfügung darauf hinweisen, dass er für Prüfungssituationen im Falle der Nichtansprechbarkeit nicht zur Verfügung steht und dass auch kein Bevollmächtigter diese Einwilligung ersetzen darf.

1 Kommentare: Ralf hat gesagt…

Hiweise zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, menschenwürdige Pflege und mehr findet man auf den Seiten der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland, die ich nur empfehlen kann !
Dokumente und Texte zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
20. Februar 2008 09:06

Lieber Ralf, vielen Dank für Deinen Hinweis !

1 Kommentar:

Ralf hat gesagt…

Hiweise zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, menschenwürdige Pflege und mehr findet man auf den Seiten der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland, die ich nur empfehlen kann !

Dokumente und Texte zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht