Am 1.09.2009 tritt das vom Deutschen Bundestag am 19.06.2009 beschlossene neue Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung (3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts) in Kraft. Zum besseren Verständnis des Gesetzestextes hat der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Klie (Ev. Hochschule Freiburg) eine Handreichung erarbeitet, die auf wesentliche Punkte des Gesetzes eingeht. Nachfolgend sind der Gesetzestext, die Handreichung sowie die dazu vom DHPV herausgegebene Presseerklärung als Download eingestellt. - Zu den Informationen
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1 Kommentar:
Mann kann dieses Gesetz nur beführworten, jeder soll selber entscheiden was er mit seinen Leben machen möchte.
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