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Dienstag, 3. Februar 2009

Offener Brief an das Umweltbundesamt: Feinstaubbelastung durch Osterfeuer

Heute wurde in unserer Tageszeitung (Haller Kreisblatt) darüber berichtet, dass keine Einschränkungen für diesjährige Osterfeuer vorgesehen seien. Während die Stadt Halle äußerst streng vorgeht, wenn Bürger Umweltauflagen verletzen, gibt es keine Bedenken, wenn es um die hohe Umweltschädigung durch Osterfeuer geht: So tituliert heute das Haller Kreisblatt im Lokalteil:
"Die Stadt Halle arbeitet an einem Konzept, die Osterfeuer in ihrer Masse weiter einzuschränken. In diesem Jahr wird sich aber noch nichts ändern, erklärte ...* vom Umweltamt." (hego)
*(Der genannte Name wurde von mir entfernt, da die erklärende Person nicht diejenige ist, welche die Entscheidung zu verantworten hat.)

Diese Mitteilung war Anlass meines heutigen offenen Briefes an das Umweltbundesamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem scheinbar sehr viel unternommen wird, um die Feinstaubbelastung deutlich zu verringern, bleibt mir unverständlich, dass alljährlich hohe, jedoch vermeidbare Feinstaubbelastungen durch Osterfeuer "produziert" werden dürfen.

Hier scheint jede Gemeinde über die Gesundheitsbelastungen ihrer Bürger frei entscheiden zu dürfen. In Halle (Westfalen) wurde heute in der Presse angekündigt, dass trotz der im vergangenen Jahr festgestellten 4-8 fach überhöhten Feinstaubbelastungen- verursacht durch die zahlreichen Osterfeuer- dieses Jahr Osterfeuer in gleichem Umfange und gleicher Intensität genehmigt werden sollen.

Ich bin Asthmatikern und bin wie alle Atemwegserkrankten, aber auch gesunde Kinder/Kleinkinder durch den alljährlichen Feinstaub-Osterfeuerausstoss extrem belastet. Da grundsätzlich auch frische Gartenabfälle - auch wenn dies nicht erlaubt ist - mitverbrannt werden, besteht für mich aufgrund meines Asthmaschweregrades jedes Jahr Lebensgefahr. Diese konnte bislang mit extrem hohen Medikamentengaben an Ostern abgewendet werden. Unter ständiger schwerer Atemnnot leidend ist mir dadurch das ganze Osterfest verdorben, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass ich kein Einzelfall bin, sondern für viele solcher "Einzelfälle" stehe.

Warum müssen Betroffene, Säuglinge, Kleinkinder u.a. - obwohl aus meiner Sicht für Osterfeuer eigentlich kein vorrangiges öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann - so starke Gesundheitsgefährdungen in Kauf nehmen und andernorts werden "Umweltzonen" eingerichtet und sogar bestimmte PKW-Sorten daran gehindert in die Innenstädte zu fahren?

Wird hier nicht Umweltschutz in Doppelmoral betrieben? Wenn es ums Vergnügen geht, dann braucht man sich nicht um die Umwelt kümmern, kann gesundheitliche Belange rücksichtslos ignorieren, während andernorts ggf. berufliche Einschränkungen aufgrund des Umweltschutzes in Kauf genommen werden müssen? In Österreich wurde aus diesem Grunde längst Maßnahmen getroffen. Warum ist dies in (Nord-)Deutschland nicht möglich?

Wie es mir und entsprechend den Zeitungsberichten im vergangenen Jahr, auch vielen anderen Bürgern erging können Sie hier nachlesen:

Osterfeuer- Feinstaubbelastung - Gesundheitsgefährdung - wen kümmerts? Aber B68-Feinstaub, den will man nicht!

Müssen betroffene Bürger eine solch schwere Gesundheitsbelastung hinnehmen, nur weil ein heidnischer Brauch hier sämtliche Umweltschutzüberlegungen über den Haufen wirft?

Mit freundlichen Grüßen

Monika Armand


Die Antwort vom Bundesumweltamt:
Sehr geehrte Frau Armand

Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse.
Zu Ihrer Problematik müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass in diesem Bereich aufgrund des föderalistischen Systems in Deutschland gesetzlich und juristisch die Länder bzw. die Kommunen zuständig sind.
Diese Belastung ist für viele Bürger mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Problem. Wenn Sie es auf kommunaler Ebene in der Politik nicht lösen können, bleibt Ihnen nur eine juristische Auseinandersetzung.
Über die Belastung in dem Gebiet können Sie sich auf der Internetpräsentation des Umweltbundesamtes informieren : http://www.umweltbundesamt.de/luft/luftmessnetze/index.htm
Sollten in Ihrem Wohnbereich Grenzwertüberschreitungen nach den gesetzlichen Regeln auftreten, so ist die Kommune verpflichtet Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Peter Pracher


Umweltbundesamt
FG:II 4.2

Nach dieser Antwort vom 10.02.2009 habe ich meinen offenen Brief an das:

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Leistungen für Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen

gesandt ......

Und es wird jetzt schon deutlich, dass das deutsche föderalistische System offenbar den Umwelt- und Gesundheitsschutz weniger förderlich, dafür ja "förderalistisch" angeht......

Links zum Thema: