Bildquelle Pixelio: (c) Gerd AltmannDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist zuständig für die Festlegung von Festbeträgen für Medikamente. Siehe dazu auch den Beitrag:
Patienten leiden unter hohen Eigenbeteiligungen dank FestbetragsregelungFür die Behandlung, insbesondere von Asthmakranken (mit hohem Allergikeranteil) wurden die Kortisonsprays (inhalative Kortikoide = ICS) seit diesem Jahr in die Festbetragsregelung aufgenommen. Dabei handelt es sich um "chemisch verwandte", jedoch nicht um chemisch identische Wirkstoffe. Die nicht mehr patentgeschützen Wirkstoffe Budenosid und Beclomethason wurden als Basis für die Festlegung des Festbetrages genommen. Budenosid ist je nach Hersteller daher sogar zuzahlungsbefreit. (wir erwarten, dass dies, wie bei allen Festbetragsmedikamenten nach gewisser Zeit wieder geändert wird.....)
Die "neueren" und patentgeschützten Wirkstoffe Fluticasonpropionat, Mometasonfuroat, Ciclesonid wurden trotz Patentschutz in die Festbetragsordnung aufgenommen! Die G-BA-Begründung dafür ist haarsträubend: es handele sich "nur" um einen sehr geringen Zusatznutzen.....Obwohl im Sozialgesetzbuch festgelegt ist, dass:
Es dürfen keine patentgeschützten Wirkstoffe einbezogen werden, die eine therapeutische Verbesserung oder z.B. verringerte Nebenwirkungen bedeuten (§ 35, Abs.1a) (Zitat aus Wikipedia: Festbetrag)
wurden die noch patentgeschützten Wirkstoffe "Fluticasonpropionat, Mometasonfuroat, Ciclesonid" in die Festbetragsregelung aufgenommen:
Der "Trick" hier ist, dass die - wissenschaftlich belegten!!! - geringeren Nebenwirkungen jener neueren Kortisonsprays (Markennamen: Flutide,Asmanex und Alvesco) vom G-BA wider besseren Wissens verneint werden und somit besonders empfindliche Patienten gezwungen sind, eine Verringerung ihrer Lebensqualität und oft eine Verschlechterung ihres Gesamtgesundheitszustandes in Kauf zu nehmen. (oftmals verbunden mit den um ein Vielfaches teureren Klinikaufenthalte (ca. 270-300 Euro/Tag, so dass Einspareffekte sich ins Gegenteil verkehren)
Insbesondere die nachgewiesene geringere
"Bioverfügbarkeit" der neueren Kortisonspraygeneration wird vom G-BA als nicht relevant herunter gespielt. Dabei ist gerade dieser Punkt für viele der Betroffenen von großer Bedeutung;
Denn wenn im Mund durch die höhere "Bioverfügbarkeit" der alten ICS (Budenosid, Beclomethason Kortisonsprays) eine immunsuppressive Wirkung (= verringerte Krankheitsabwehr) zustande kommt, dann ist ja mit vermehrten Infekten (Hals-, Kehlkopf-, Luftröhrenentzündungen etc.) zu rechnen.
Gerade bei Asthmatikern kommt es oft bei solchen Infekten dann auch zum sog. "Etagenwechsel", d.h. die erhöhte Infektionsgefahr trifft auch wieder die Bronchien und Lunge, verbunden mit der Gefahr, dass der Gesamtzustand durch Infekte stärker beeinträchtigt wird. Die bekannten Folgen sind dann gehäufte Asthmaanfälle, Notfallbehandlungen, Notfalleinweisungen bis hin zu Lungenentzündungen . Der G-BA verweist in diesem Zusammenhang auf die von Wissenschaftlern (= Klinische Chemiker) widerlegte Möglichkeit, man könne diese Nebenwirkungen durch "Mundspülungen" verhindern. Diese Möglichkeit besteht laut wissenschaftlichen Studien jedoch nicht.....
Ausgerechnet mit "Asthmatikern" geht hier der G-BA und die dort mit entscheidenen sachunkundigen Nicht-Fachärzte recht sorglos um, obwohl Asthmatiker unter Umständen gesundheitlich schwer geschädigt werden können, bis hin zum "
Status asthmaticus" und zum immer noch relativ häufig anzutreffenden Asthmatod (siehe:
Tod im Stundentakt In Westeuropa stirbt jede Stunde ein Patient an Asthma.).......
Wie wichtig gerade das Kortisonspray zur Vermeidung des Asthmatodes ist, hier:
Asthmatod)
Interessanterweise wurden die zuständigen Fachärzte (= Lungenfachärzte, Pulmologen, Ärzte für Bronchialheilkunde und Allergologen....) bei der Festbetragsregelung der ausschließlich für Lungenkranke notwendigen Medikamente nicht in die Entscheidung einbezogen. Die Entscheidung wurde gefasst von
Juristen, Krankenkassenvertretern und
Nicht-Fachärzten. COPD- und Asthma-Patientenverbände waren dazu ebenfalls nicht gehört worden. (Obwohl laut Gesetz, angeblich Patienten ein Mitspracherecht in der Gesundheitspolitik eingeräumt werden soll!)
Insbesondere wurden keine wissenschaftlichen Stellungnahmen jener eingeholt, welche für die sog. Pharmakovigilanz (=Wirkungen und Nebenwirkungspotentiale eines Medikamentes) zuständig sind.Dies sind Absolventen eines Pharmaziestudiums, Biochemiker und Klinische Chemiker. Ärzte haben während ihrer Ausbildungszeit das Fach" Pharmazeutische bzw. klinische Chemie "zu absolvieren, (was von vielen als lästig betrachtet wird). Diese Ausbildung reicht jedoch kaum aus, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten für eine "gesetzgeberische Arzneimittelfestlegung" ausreichend zu beurteilen. Hinzu kommt, dass in jedem ärztlichen Fachgebiet spezielle Wirkstoffgruppen, bzw. Wirkstoffverbindungen vorherrschen. Sofern Mediziner überhaupt über "Spezialwissen" zur
Pharmakovigilanz besitzen,beschränkt sich dieses Wissen in der Regel "nur" auf ihr medizinisches Arbeitsgebiet.
FAZIT:
Klinische Chemiker konnten in wissenschaftlichen Studien belegen, dass die "neueren" Kortisonsprays deutlich weniger Nebenwirkungen aufweisen und zusätzlich den Vorteil besitzen, dass diese auch mit geringeren Wirkstoffmengen auskommen.
Der G-BA bricht das per Gesetz ausgesprochene Verbot, patentgeschützte Wirkstoffe, welche weniger Nebenwirkungen verursachen, nicht in die Festbetragsregelung aufzunehmen. Diese Entscheidung mit "gesetzgeberischer" Wirkung trifft insbesondere solche Patienten, welche die "alten" Kortisonsprays nicht vertragen, darauf allergisch reagieren und durch die Schwere ihrer Erkrankung in der Gefahr stehen, dass Infekte ihre Lebensqualität zusätzlich beeinträchtigen. Und natürlich sind besonderes jene schwer getroffen, welche im Falle der Unverträglichkeit der Festbetragskortisonsprays auf ein Spray der neueren Generation angewiesen sind. Jene wird man wohl vermehrt in der Notfallambulanz von Kliniken antreffen.......
Wer von dieser Festbetragsregelung zu seinem Nachteil betroffen ist, kann sich bei mir unter der Emailadresse:
patienten@yahoo.de
melden. Wir planen eine Patienteninitiative bezüglich der Festbetragsregelung "Kortisonsprays" ins Leben zu rufen. Je mehr Betroffene sich melden, um so besser!